Kuno KYTH. Systems UG (haftungsbeschränkt)

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Impressum

Angaben nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und § 18 Medienstaatsvertrag (MStV).

Fassung 1.0
Stand 30.08.2026

Anbieter

KYTH. Systems UG (haftungsbeschränkt) Prof.-Mederer-Straße 4 92348 Berg Deutschland

Vertreten durch die Geschäftsführer: Stefan Grasse und Stephan Wittmann

Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registernummer: HRB 46313


Kontakt

E-Mail hello@kyth.systems
Datenschutz datenschutz@kyth.systems
Telefon 0157 51603446

Die angegebene Telefonnummer ist die Geschäftsnummer der Gesellschaft. Sie wird von der Geschäftsführung persönlich betrieben; eine Telefonzentrale gibt es nicht.


Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz: DE464126145

Erteilt am 04.08.2026.

Die Steuernummer steht hier ausdrücklich nicht. § 5 DDG verlangt sie nicht, und sie identifiziert das zuständige Finanzamt — eine Angabe, die niemanden etwas angeht, der wissen will, wer hinter diesem Dienst steht.


Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

Stefan Grasse Prof.-Mederer-Straße 4 92348 Berg Deutschland


Verbraucherstreitbeilegung

Die KYTH. Systems UG (haftungsbeschränkt) ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).

Kuno wird ausschließlich an Unternehmer vertrieben — Nutzer der App sind Shopify-Händler, nicht Verbraucher. Die Angabe steht hier trotzdem, weil § 36 VSBG die Erklärung auch dann verlangt, wenn man sich auf die Unternehmereigenschaft der Gegenseite beruft.


Was diese Seite über die App aussagt — und was nicht

Dieses Impressum benennt den Anbieter der App. Es sagt nichts darüber aus, wer für die Daten der Kundschaft eines Shops verantwortlich ist: Das ist der Händler, in dessen Shop Kuno läuft. Die Rollenverteilung steht in Abschnitt 3 der Datenschutzerklärung und im Auftragsverarbeitungsvertrag.

Kuno hat keine Seite, die einer Endkundin oder einem Endkunden begegnet. Die App läuft ausschließlich im Adminbereich des Händlers; sie fügt dem Onlineshop keinen Block hinzu, verschickt keine Nachrichten an Kundschaft und stellt keine öffentliche Abrufseite bereit. Wer dieses Impressum liest, ist deshalb entweder der Händler selbst, jemand, der für ihn handelt, oder jemand, der die Anbieterkennzeichnung nachschlägt.

Kuno soll rechnen, nicht beraten. Die App soll aus den Sendungen eines Shops Verpackungsmengen je Zielland und Materialfraktion ermitteln und als Datei bereitstellen; gebaut ist davon heute der Platz, in dem die Sendungen stehen, samt dem Lauf, der sie bei Shopify anfordert, die Datei abholt und in diesen Platz schreibt — dazu seit dem 04.09.2026 die Berechnung der Mengen je Zielland und Materialfraktion und seit dem 05.09.2026 die fünf Dateien samt den neun Adressen, über die der Händler sie abholt — und seit dem 12.09.2026 als sechste Datei sein Abschlusspaket, das Kuno bei der Deinstallation packt und ihm an seine Kontaktadresse schickt, ohne dass er es anfordert — vorausgesetzt, er hat einen Mailweg hinterlegt: Kuno verschickt über den Mailserver des Händlers und über keinen eigenen; fehlt der Eintrag, wird das Paket zwar gepackt, geht aber nicht hinaus und fällt mit seinen übrigen Daten. Am späten Abend des 12.09.2026 um diese Bedingung ergänzt, die am Morgen jenes Tages hier fehlte, während die drei Zustimmungstexte sie bereits nannten. Bis zum 12.09.2026 endete dieser Satz bei den fünf Dateien, obwohl der Auftragsverarbeitungsvertrag und die Datenschutzerklärung den sechsten Dateibauer an jenem Tag bereits führten; dieser Text steht in keiner ihrer Nachführlisten. Die ersten Bedienelemente stehen seit dem 06.09.2026, und zwar auf der Startseite: Sie zeigt Sendungen und Kilogramm, die Mengen je Zielland und Materialfraktion samt ihrer Paarung, den Verlauf der letzten zwölf Monate, die noch offenen Posten und die nächste Frist mit ihrer Quelle; bedienen lassen sich dort die Anforderung der Nacherfassung, die Wahl des Meldejahres und die drei Einrichtungspunkte. Am Abend desselben Tages sind die Sendungsseite und die Verpackungsseite dazugekommen: jene mit Filtern, Sendungsdetail und Massenzuweisung, diese mit den Reitern „Katalog" und „Regeln", über die der Händler Verpackungskomponenten und Verpackungseinheiten anlegt, eine geänderte Stückliste als neue Version speichert und Zuordnungsregeln anlegt, vorab ansieht und beendet. Am Abend des 08.09.2026 ist die Produktseite dazugekommen: Sie führt die zuletzt versendeten Produktvarianten nach Menge, zeigt je Zeile, ob eine Verpackung hinterlegt ist, nimmt die Stückliste einer Variante samt den Ländern entgegen, in denen der Händler sie mitzählt, nimmt eine hinterlegte Verpackung wieder zurück und nennt daneben den Anteil des Versands, für den eine Verpackung hinterlegt ist. Seit dem 12.09.2026 gibt es eine siebte Bedienseite: die Tarifseite, verlinkt aus der Administration. Sie nennt den Tarif des Shops, seine beiden Mengengrenzen, die elf Leistungen mit dem Vermerk, welche die Stufe trägt, und die Nutzung des laufenden Monats. Damit trägt jede der sieben Seiten ihre Bedienelemente. Bis zum 12.09.2026 hieß es hier „jede der sechs Seiten", und die siebte stand an jenem Tag bereits. Bis zu jenem Abend endete dieser Absatz mit „Was auf der übrigen Seite fehlt, sind die Bedienelemente: Seit dem 06.09.2026 führt das Menü der App die Punkte Sendungen, Verpackungen, Produkte und Meldungen, und hinter jedem liegt eine Seite mit Titel, Menü und Fußzeile — ein Feld, einen Knopf oder eine Zahl trägt die Produktseite bis heute nicht." Bis zum 07.09.2026 sprach jener Satz von den „übrigen beiden Seiten"; die Zahl ist beim Nachziehen der Meldungsseite stehen geblieben, und übrig war seit jenem Abend nur noch eine. Die Meldungsseite trägt sie seit dem späten Abend des 06.09.2026, und bis dahin nannte dieser Satz auch sie. Bis zum Abend des 06.09.2026 sagte er dasselbe über alle vier Seiten, und davor begann er mit „Was fehlt, sind die Bedienelemente" ohne die Einschränkung auf jene vier Seiten; der Nutzungsvertrag war für die Startseite an jenem Tag bereits berichtigt, dieser Text nicht — schon wieder derselbe Fehler wie zwei Absätze weiter unten. Bis zum 06.09.2026 endete dieser Satz mit „und noch keine Berechnung und keine Datei"; beide Hälften trafen seit dem 04. beziehungsweise dem 05.09.2026 nicht mehr zu, und die drei Zustimmungstexte führten den richtigen Stand bereits. Es ist derselbe Fehler wie am 03.09.2026 in der Notiz zum 02.09.2026: Dieser Text ist keiner der drei und wird deshalb von keiner Nachführliste erfasst — gefunden hat ihn eine Durchsicht und kein Wächter. Die Tabellen füllen sich seit dem 02.09.2026 im laufenden Betrieb, und zwar zuerst ohne jedes Zutun: Der Abgleich fragt etwa alle 15 Minuten und einmal je Nacht bei Shopify nach, welche versendeten Bestellungen sich geändert haben, und schreibt daraus die Zeilen. Seit dem 03.09.2026 kommt die Entgegennahme dazu: Meldet Shopify eine Sendung, nimmt Kuno sie entgegen und schreibt sie fort, und einen Auftrag für den Lauf legt Kuno seit demselben Tag auf Anforderung des Händlers in seiner Warteschlange an — gebaut ist die Schnittstelle dafür, und seit dem 06.09.2026 steht auch die Bedienseite: Die Startseite der App führt die Karte „Sendungen nachladen“ mit einem Knopf, der genau diese Anforderung auslöst, und zeigt daneben den Stand des Laufs. Bis zum Abend des 06.09.2026 stand hier, die Seite mit dem Knopf entstehe „mit dem Ausbau der Oberfläche" — dieselbe Aussage war an jenem Tag in der Datenschutzerklärung und im Auftragsverarbeitungsvertrag bereits nachgezogen, und dieser Text ist zum zweiten Mal von keiner Nachführliste erfasst worden. Bis zum 03.09.2026 datierte dieser Absatz das Füllen der Tabellen auf den 03.09.2026 und nannte den Abgleich mit keinem Wort, während die drei Zustimmungstexte beides seit dem 02.09.2026 einheitlich führten. Bis zum 03.09.2026 stand hier, die Tabellen trügen „trotzdem keine Zeile", weil einen Auftrag „heute keine Stelle des Programms" in die Warteschlange eintrage — beide Hälften trafen an diesem Tag nicht mehr zu, und die übrigen Rechtstexte waren schon nachgezogen. Was heute wirklich läuft und was nicht, steht in § 2.1 und § 2.2 des Nutzungsvertrags. Welche Registrierungs- und Meldepflichten einen Händler treffen, ob er sie erfüllt und was er einer Stelle gegenüber erklärt, entscheidet er selbst — eine Rechts- oder Steuerberatung ist damit nicht verbunden und ist auch nicht angeboten. Einzelheiten stehen in § 2 und § 3 des Nutzungsvertrags.

Bis zum 02.09.2026 zählte der Absatz darüber als Gebautes nur „den Platz, in dem die Sendungen stehen werden". Das war beim Schreiben nicht falsch — bis zum 02.09.2026 trug das Mengenkonto keine einzige Zeile —, aber es zählte weniger auf als die drei Zustimmungstexte, die am selben Tag auf den Lauf für die Nacherfassung gezogen wurden (§ 2.1 des Nutzungsvertrags, § 2.3 Nr. 1 und § 6.5 des Auftragsverarbeitungsvertrags, Abschnitte 1, 7 und 8 der Datenschutzerklärung). Vier Dokumente, die dasselbe unterschiedlich vollständig sagen, sind ein Beleg weniger wert; deshalb steht der Lauf jetzt auch hier. Bis zum 03.09.2026 lautete der Einschub im Präsens „die Tabellen sind leer" — im selben Absatz, der den Abgleich nennt, seit dem er sie füllt.

Bis zum 01.09.2026 stand hier im Präsens, die App „ermittelt" die Mengen und „stellt sie als Datei bereit". Der Nutzungsvertrag verbietet das in § 2.2 für sich selbst („ausdrücklich nicht im Präsens"), die Datenschutzerklärung in Abschnitt 4 („niemals im Präsens") — und diese Seite tat es trotzdem. Am selben Tag noch einmal berichtigt: Der Kopfsatz lautete „Kilo rechnet, es berät nicht" und nahm den Satz mit „soll" unmittelbar darunter wieder zurück. Seit dem 04.09.2026 steht das Rechenergebnis — eine Tabelle, die je Paket und Materialfraktion ein Gewicht in Gramm hält, und der Programmteil, der sie schreibt. Bis zum selben Tag stand hier „Gerechnet wird heute nichts. Seit dem 04.09.2026 steht auch der Platz für das Rechenergebnis — eine Tabelle, die je Paket und Materialfraktion ein Gewicht in Gramm aufnehmen kann. Geschrieben wird darin von keinem Programmteil; der Rechenlauf, der sie füllt, kommt erst." Beide Sätze galten für einen Tag. Seit dem Abend desselben Tages ruft diesen Programmteil die Zuordnung eines Pakets, und seit 19:56 Uhr desselben Abends stößt ein Arbeitslauf diese Zuordnung an — er startet mit der Anwendung und holt Pakete ohne Verpackungswahl aus der Datenbank. Seit dem 05.09.2026 steht auch die Fachschicht der Meldung — der Programmteil, der aus dem Rechenergebnis einen Meldezeitraum erzeugt, ihn einfriert, eine Nachtragsmeldung als Differenz bildet und eine Neuberechnung protokolliert. Angestoßen wird sie seit dem 05.09.2026 vom Händler, über vier Adressen der App; über fünf weitere holt er sich seit demselben Tag die Meldedatei — die LUCID-Datei, den Meldebogen, den Nachweis, die Länderübersicht und die PPWR-Tabelle. Die Rechnung stößt er seit dem 04.09.2026 selbst an, über die Handzuweisung eines Pakets und über die erneute Berechnung ab einem Stichtag. Seit dem Abend des 06.09.2026 kommen die Wege zu seinen Meldevorgaben dazu — er liest und ändert darüber das duale System je Land, liest seinen Fristenkalender, hakt einen Termin ab und lässt sich die Planmenge für das kommende Jahr hochrechnen; die Hochrechnung setzt ein Abonnement voraus, das Übrige nicht. Am Abend desselben Tages hat der Verpackungskatalog seinen Bildschirm bekommen — die Verpackungsseite mit den Reitern „Katalog" und „Regeln"; später am selben Abend sind dort die Maßeinheit einer Komponente, ein Wiege-Assistent aus mehreren eigenen Wiegungen und die Fassungen je Verpackungseinheit nachgezogen worden. Spätabends desselben Tages haben die Meldung und die Meldevorgaben ihre Bildschirme bekommen: die Meldungsseite mit den Reitern „Exporte“, „Prognose“ und „Nachweise“ — dort legt der Händler einen Meldezeitraum an, sieht seine Mengenzeilen, schreibt ihn fest, lädt die Dateien herunter und rechnet die Planmenge — und die Administration mit den Karten „Wie Kuno rechnet“, „Zielsysteme je Land“ und „Fristen“. Seit dem 07.09.2026 steht der Platz für die Mengen aus anderen Kanälen — eine Tabelle, die je Kanal, Lieferland, Zeitraum und Materialfraktion eine Masse aufnimmt, und der Programmteil, der sie schreibt; was ein Händler über Amazon, eBay oder seinen Laden verschickt, sieht Kuno nicht — seit dem 08.09.2026 rechnet es die Masse, die der Händler dafür selbst einträgt, in seinen Meldezeiträumen aber mit, und ebenso die Verpackung seiner Produkte, sobald er dafür eine Stückliste hinterlegt hat. Bis zu jenem Tag endete dieser Satz mit „und rechnet es deshalb auch nicht aus"; das traf, solange der Rechenweg die nachgetragenen Mengen nicht las, und seit jenem Tag nicht mehr. Gemessen wird weiterhin nur, was über den Shop gelaufen ist; die nachgetragene Zahl bleibt die Angabe des Händlers und trägt im Export den Vermerk „Referenzwert". Seit dem Abend desselben Tages führen fünf Adressen dorthin — auflisten, anlegen, löschen, eine Tabellendatei zuerst zur Ansicht prüfen und dann eintragen, die leere Vorlage holen. Was weiterhin fehlt, sind die Bedienelemente davor: Der Reiter „Zusatzmengen" trägt keines, und ohne sie ist ein Weg für einen Händler nicht bedienbar. Den Bildschirm, auf dem er steht, gibt es seit dem späten Abend des 06.09.2026. Für die Produktverpackung steht seit dem Abend des 08.09.2026 beides — der Weg und der Bildschirm; beides ist weiter unten in diesem Absatz aufgeführt. Bis zu jenem Abend stand hier „Was weiterhin fehlt, ist die Bedienseite für die Produktverpackung und für das Nachtragen von Mengen von Hand … Für die Produktverpackung fehlt beides: Sie hängt am Variantenweg, und den gibt es an diesem Tag nicht". Der Variantenweg ist an jenem Abend gebaut worden; von da an beschrieb dieser Satz eine Lücke, die es nicht mehr gab — und zwar in dem Text, den jeder ohne Anmeldung abruft. Wer ihn las, pflegte keine Stückliste und meldete die Verpackung seiner Produkte nicht mit. Seit dem 07.09.2026 steht ihr Platz — eine Tabelle, die je Variante und Fassung eine Stückliste des Produktes und die Länder aufnimmt, in denen der Händler sie mitzählt, dazu der Programmteil, der sie schreibt. Seit dem Abend des 08.09.2026 gibt es auch die Adresse dorthin und den Bildschirm dafür: drei Adressen der App und die Produktseite, über die der Händler die Verpackung je Variante hinterlegt, die Länder auswählt, in denen er sie mitzählt, und sie wieder zurücknimmt. Bis zu jenem Abend endete dieser Satz mit „Was fehlt, ist die Adresse dorthin und der Bildschirm dafür". Bis in die Nacht des 07.09.2026 endete er mit „und ein Programmteil dafür ist an diesem Tag nicht geschrieben"; das traf, solange die Produktverpackung überhaupt keinen Platz hatte, und nicht mehr, seit die Tabelle und ihr Schreibpfad stehen. Ein öffentlicher Pflichttext, der einen gebauten Teil als ungebaut führt, ist derselbe Fehler wie umgekehrt — nur in der billigeren Richtung. Bis zum 07.09.2026 galt der letzte Halbsatz auch für den Platz, an dem eine nachgetragene Menge steht; seit jenem Tag steht er. Bis zum Abend desselben Tages stand hier weiter „Eine Adresse dorthin und ein Bildschirm dafür gibt es an diesem Tag nicht, und bis dahin bleibt der Bestand leer" und, über beide Wege zusammen, sie seien „Adressen der App beziehungsweise noch gar nicht gebaut"; die Adressen in den Bestand der nachgetragenen Mengen gibt es seit jenem Abend, und ohne Bildschirm bleibt dieser Weg für einen Händler trotzdem unbedienbar. Bis in die Nacht desselben Tages stand hier dafür, „Diese Wege sind Adressen der App", ohne Unterscheidung — der Durchgang jenes Abends hatte den einschränkenden Halbsatz für beide Wege zugleich gestrichen. Für die Produktverpackung war das falsch, und zwar in der teuersten Richtung: Dieser Text ist öffentlich, ohne Anmeldung erreichbar und eine Pflichtangabe, und wer ihn las, verstand, für die Produktverpackung fehle nur noch der Bildschirm. Bis zu jenem späten Abend nannte dieser Satz auch die Meldung und die Meldevorgaben; bis zum Abend desselben Tages galt er für alle genannten Wege. Bis zum 06.09.2026 stand hier „Angestoßen wird sie von keiner Stelle des Programms. Was weiterhin fehlt, ist die Bedienseite: Ein Händler kann weder die Rechnung noch die Meldung heute irgendwo selbst anstoßen, und eine Meldedatei entsteht daraus noch nicht.“ Alle drei Aussagen waren widerlegt — die über die Rechnung schon beim Schreiben, die beiden anderen seit dem 05.09.2026. Dieser Absatz steht ausdrücklich hier, damit dieses Dokument nicht weniger vollständig ist als die drei Zustimmungstexte; er war damit genau das geworden, was er verhindern soll. Bis zum 05.09.2026 stand hier „Ein Händler kann die Rechnung heute nirgends selbst anstoßen“; der Satz nannte die Meldung nicht, weil es sie im Quelltext noch nicht gab. Bis zu jener Stunde stand hier „Ein Händler kann weder die Zuordnung noch die Rechnung heute irgendwo anstoßen"; die erste Hälfte trägt seit dem Start dieses Laufs nicht mehr — angestoßen wird die Zuordnung seither vom Programm, nur eben nicht vom Händler. Der Absatz steht hier, damit dieses Dokument nicht weniger vollständig ist als die drei Zustimmungstexte — genau der Befund, den der Absatz darüber für den 02.09.2026 festhält.

Seit dem 08.09.2026 kann Kuno grundsätzlich auch Daten aus einer zweiten App desselben Anbieters aufnehmen, und das gehört in eine Anbieterkennzeichnung. Die KYTH. Systems UG betreibt neben Kuno die Scanner-App KYTH.Karl; Karl kennt zu jedem gekauften Versandlabel die tatsächlich verwendete Verpackung. Im Datenbankschema von Kuno steht seit diesem Tag der Platz, an dem eine solche Meldung ankommen kann (Anlage 1 Abschnitt A des Auftragsverarbeitungsvertrags). Seit dem Abend desselben Tages steht auch der Empfang aus KYTH.Karl: die Adresse, unter der Karl eine Meldung abliefert. Bis zu jenem Abend stand hier, sie sei ungebaut. Seit dem Nachmittag des 09.09.2026 wird dahinter auch verbucht — und zwar nur für einen Händler, der die Übernahme angeordnet hat. Die Stelle dafür ist die Karte „Paketmeldungen aus KYTH.Karl" in der Administration; ohne diese Anordnung wird jede Meldung abgewiesen und nichts gespeichert. Bis zu jenem Nachmittag stand hier „Verbucht wird dahinter noch nichts" und daneben, was weiterhin fehle, sei die Stelle, an der ein Händler diese Übernahme anweist. Die Notiz steht hier, weil dieselbe Angabe am 09.09.2026 in den drei Zustimmungstexten schon einmal weiter gereicht hatte, als sie trug. Wer diese Seite liest, um zu wissen, mit wem er es zu tun hat, soll beides wissen: dass beide Apps von derselben Stelle stammen — also nichts an einen Dritten geht — und dass die Herkunft der Daten dadurch nicht gleichgültig wird. Dieser Absatz steht hier, weil dieses Dokument von keiner Nachführliste erfasst wird und dieselbe Angabe schon dreimal nur in den drei Zustimmungstexten nachgezogen worden ist.